Rechtsprechung
BGH, 04.10.1988 - 1 StR 329/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Folge der Nichtzusammenziehung tateinheitlich begangener Taten zu einer Tat - Bewertung einer benutzten Schreckschusspistole
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.09.1986 - 4 StR 460/86
Einordnung einer mit Schreckschußmunition geladene Waffe als Schusswaffe
Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 1 StR 329/88
Der Senat ändert den Schuldspruch und bezieht in diese Änderung die Bewertung der vom Angeklagten benutzten Schreckschußpistole ein; sie unterfällt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Vorschrift des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. BGH StV 1987, 67; BGH, Beschl. vom 9. September 1986 - 4 StR 460/86). - BGH, 03.08.1984 - 3 StR 277/84
Konkurrenzverhältnis zwischen fortgesetztem Fahren ohne Fahrerlaubnis und …
Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 1 StR 329/88
Das Landgericht hat richtig gesehen, daß Betrug und schwere räuberische Erpressung durch das jeweils tateinheitlich begangene fortgesetzte Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht zu einer Tat zusammengezogen werden, hat daraus aber zu unrecht die Folgerung gezogen, die drei Delikte stünden in Tatmehrheit; vielmehr sind sowohl Betrug (in diesem besonderen Fall) als auch schwere räuberische Erpressung jeweils in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis begangen (vgl. BGH VRS 21, 422, 423 f.; BGH, Beschl. vom 3. August 1984 - 3 StR 277/84).